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Patientenverfügung


Normalerweise können Sie Ihrem Arzt einfach sagen, ob Sie bereit sind, sich einer Operation zu unterziehen oder gewisse Medikamente zu nehmen. Was ist aber, wenn Sie nicht mehr für sich selbst sprechen können, z.B. weil Sie im Koma liegen? Dann muss Ihr Arzt Ihren mutmaßlichen Willen herausfinden, um Sie behandeln zu können.

Das geht für ihn am einfachsten, wenn Sie eine Patientenverfügung verfasst haben. Mit diesem medizinischen Vorsorgedokument können Sie Ihren Willen für zukünftige Behandlungen festlegen. Dabei erklären Sie, welche Behandlung Sie in welcher Situation möchten und welche nicht.

Außerdem können Sie festlegen, welche gesundheitlichen Einschränkungen Sie als Folge einer ärztlichen Behandlung akzeptieren würden und welche nicht. Somit können Sie insbesondere auch unerwünschten Eingriffen widersprechen.

Eine Patientenverfügung ist für Ihre Ärzte genauso verbindlich, als hätten Sie Ihren Willen mündlich geäußert. Deshalb gibt sie nicht nur Ihnen und Ihren Angehörigen die beruhigende Gewissheit, dass Ihr Wille respektiert werden kann, sondern schafft auch Klarheit für Ihre behandelnden Ärzte.

Das wissen unsere Ärzte Dr. Halbach und Dr. Malyar aus eigener Erfahrung auf diversen Krebsstationen und besonders aus der Tätigkeit beim palliativmedizinischen Konsiliardienst.

Für eine Patientenverfügung gibt es verschiedenste Vorlagen. Wer die einzelnen Fragen, die eine Patientenverfügung berührt, gern mit uns besprechen will oder Hilfe braucht, dem stehen wir selbstverständlich zur Seite.

Bitte beachten Sie: Bei dem Beratungsgespräch zur Patientenverfügung handelt es sich um eine Selbstzahlerleistung, die nicht durch die gesetzliche Krankenkasse gedeckt wird.

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