Häufig gestellte Fragen


Kann ich mich aktuell wegen der Coronakrise telefonisch krankschreiben lassen?

Ja, wir dürfen vorübergehend wegen der Coronakrise per Telefon krankschreiben. Ärzte dürfen Patienten mit Atemwegserkrankungen ab sofort telefonisch für bis zu 14 Tage krankschreiben. Das gilt auch dann, wenn der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 besteht.


Ich habe Beschwerden, aber die Praxis hat zu. Was kann ich tun?

Das hängt von der Stärke Ihrer Beschwerden ab.

Falls Sie noch mobil sind, besuchen Sie montags, dienstags und donnerstags ab 18 Uhr und mittwochs und freitags ab 13 Uhr bitte die Hausärztliche Notfallpraxis im St. Marien-Krankenhaus Ahaus/Vreden, Wüllener Str. 101, 48683 Ahaus.

Wenn Sie einen ärztlichen Hausbesuch benötigen, rufen Sie bitte die bundeseinheitliche Nummer 116 117 an.

Bei lebensbedrohlichen Beschwerden rufen sie bitte umgehend einen Notarzt unter der bekannten Nummer 112.


Wie kann ich Rezepte und Überweisungen bestellen?

Wir wollen, dass Sie schnell und unkompliziert an Rezepte und Überweisungen kommen. Sie erreichen uns auf folgenden Wegen:
  • Nachricht auf unserer Praxis-Mailbox hinterlassen: 02561 - 1015
  • Anrufen unter 02561 - 1015


Warum muss ich trotz Termin warten?

Unsere Stammpatienten werden sicher bestätigen können, dass seit Übernahme der Praxis Anfang Juli unsere Wartezeiten deutlich kürzer geworden sind. Trotzdem können wir sie nicht immer verhindern.

Wir verstehen, dass das ärgerlich ist. Allerdings gibt es dafür gute Gründe. Anders als Fachärzte kümmern wir uns nicht nur um Patienten mit Terminen, sondern auch um Notfälle, zum Beispiel einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall. Diese Notfälle kommen öfter vor als viele glauben und müssen sofort abgeklärt und versorgt werden. Aber auch Patientengespräche oder Telefonate, die während der Behandlung anfallen, können Termine ungeplant verlängern.

Wenn Sie also das nächste Mal etwas länger in unserem Wartezimmer sitzen, haben Sie bitte Verständnis und machen sie sich zwei Dinge bewusst. Erstens: Sollten Sie selbst einmal einen Notfall haben oder einen längeren Termin benötigen, wären Sie sicher dankbar für schnelle und sorgfältige Hilfe. Zweitens: Wer wartet, ist kein Notfall – und das ist doch eine gute Nachricht.


Was sind IGeL-Leistungen?

Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL-Leistungen, werden nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen. Zugegeben: Viele davon sind überflüssig, eine ganze Reihe aber durchaus sinnvoll.

Sprechen Sie uns gerne an!


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